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MM: Raum für Gewerbe und Flüchtlinge

Im Mühlkopf 15 darf ein Wohn- und Geschäftshaus gebaut werden. Der Antragsteller hat Raum für die Unterbringung von Flüchtlingen angeboten. © Neumann
Im Mühlkopf 15 darf ein Wohn- und Geschäftshaus gebaut werden. Der Antragsteller hat Raum für die Unterbringung von Flüchtlingen angeboten. © Neumann

07. Dezember 2017 Autor: Klaus Neumann

 

Der Technische Ausschuss (TA) der Gemeinde Ilvesheim hat gestern Abend dem Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses im Mühlkopf 15 zugestimmt. Ein örtlicher Sanitärbetrieb beabsichtigt auf einem 1128 Quadratmeter großen Grundstück zu bauen. Fünf Einheiten sollen gewerblich genutzt werden, drei sind für Wohnzwecke vorgesehen. Der Antragsteller will im Dachgeschoss Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen. Er hat der Gemeinde hierzu drei Mietwohnungen angeboten. Die Kommune hat die Offerte angenommen.

Das Haus könnte im Frühjahr 2019 stehen, blickte Bauamtsleiter Pascal Tholé in die Zukunft. In drei Wohnungen mit 78, 71 und 52 Quadratmetern könnten zu diesem Zeitpunkt bis zu zwölf Flüchtlinge eine neue Unterkunft finden, spekulierte Bürgermeister Andreas Metz. Das Ortsoberhaupt hatte betont, dass Wohnraum für diesen Personenkreis nach wie vor dringend benötigt werde. Der Bebauungsplan des Gebiets, so Metz, schreibe eine Aufteilung von 60 Prozent Gewerbe und 40 Prozent Wohnfläche vor. Die Wohnungen im sogenannten Handwerkerhof seien nur für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig, zitierte Andreas Metz Vorschriften im Plangebiet. Die Zurverfügungstellung von Wohnraum für Flüchtlinge stelle ein besonderes öffentliches Interesse dar, redete Metz einer Nutzungsänderung das Wort. Die TA-Mitglieder sahen dies ebenso und stimmten der abweichenden Nutzung der Wohneinheiten ebenso wie einer Befreiung wegen Änderung des Baufensters zu. Wie zu erfahren war, hat auch der einzige Angrenzer sein Einverständnis erklärt. Das Gebäude passt sich architektonisch den vorhandenen Adressen an, informierte Bauamtsleiter Tholé. Von den fünf Gewerbeeinheiten seien aktuell vier an unterschiedliche Betriebe vergeben.

 

Klage abgewiesen

Die Gemeinde Ilvesheim hatte versucht, das Gelände durch das Vorkaufsrecht zu erlangen, um ein Flüchtlingsheim zu errichten. Der Grundstückskäufer hatte dagegen geklagt. Das Landratsamt hat dem Widerspruch stattgegeben. Der dortige Bebauungsplan lässt eine reine Wohnbebauung nicht zu.

 

www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-ilvesheim-raum-fuer-gewerbe-und-fluechtlinge-_arid,1161852.html