27. Dezember 2017 Autor: Klaus Neumann
Am 25. Juni geben Ilvesheimer ein klares Bekenntnis für die Spielplätze in der Lessing- und in der Bergstraße ab. Beim Bürgerentscheid Lessingstraße votieren 32,4 Prozent für den Erhalt der Spielstätte, 17,2 Prozent kreuzen das Nein an. Die Zustimmung für den Platz in der Bergstraße liegt bei 38 Prozent, 11,7 Prozent stimmen mit Nein. Die Wahlbeteiligung kommt auf 49,9 Prozent. Die am 24. November 2016 vom Gemeinderat einstimmig gefassten Aufstellungsbeschlüsse werden gekippt. Damit darf die Kommune hier keine Unterkünfte bauen, die sie so dringend für Flüchtlinge braucht.
Die Entwicklung: Am 18. Januar startet die Bürgerinitiative Spielplätze eine Unterschriftenaktion für ein Bürgerbegehren. Am 23. Februar übergeben BI-Sprecher jeweils 1900 Unterschriften und ebnen dem Bürgerentscheid den Weg. Der Ausgang ist bekannt.
Widerstand in der Mozartstraße
Auf der Suche nach Unterkünften für Flüchtlinge konzentriert sich die Gemeinde auf den Standort in der verlängerten Mozartstraße. Nach der Teilaufhebung des Bebauungsplans „Ilvesheim Nord/Feudenheimer Straße“ ist der Weg frei für eine Wohnbebauung im südlichen Teil des Areals. Ein Bauträger hat einen Bauantrag für drei Häuser gestellt. Das Landratsamt muss darüber entscheiden. Der Leitungsträger Amprion erteilt seine Zustimmung. Die Kommune argumentiert, dass sie ein Haus für Flüchtlinge anmieten will. Laut der Bauträger GmbH können in einem Haus zwischen acht und zwölf Wohnungen für 50 bis 60 Personen untergebracht werden.
Die Pläne stoßen auf heftigen Widerstand bei Anwohnern, die sich zur „Interessensgemeinschaft Pro Integration Ilvesheim“ zusammengeschlossen haben. Die Gruppe kritisiert eine Zentralisierung von Flüchtlingen unter Strommasten. Sie argumentiert, dass die Unterbringung von 300 Asylbewerbern geplant sei. Die IG befürchtet einen sozialen Brennpunkt, Wertverfall ihrer Immobilien und Einschränkung der Lebensqualität. Für eine Klage wird Geld gesammelt.
Auch an anderer Stelle kämpft die Kommune erfolglos für Flüchtlingsunterkünfte. Die Gemeinde will das Vorkaufsrecht für ein Grundstück im Mühlkopf 19 ausüben. Das Gelände indessen hat ein örtlicher Unternehmer gekauft. Da der Käufer Georg Schoger Mitglied des Gemeinderats ist, sieht das Kommunalparlament Pflichten im Ehrenamt verletzt und spricht ihm eine „ernstliche Ermahnung“ aus. Dies ändert aber nichts daran, dass das Landratsamt des Kreises der Gemeinde das Vorkaufsrecht vorenthält.
Neubau im Mühlkopf
Am 6. Dezember stimmt der Technische Ausschuss dem Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses im Mühlkopf zu. Antragsteller und Unternehmer Hans-Georg Schoger plant fünf Gewerbeeinheiten und drei Wohnungen, die er der Gemeinde für Flüchtlinge zur Verfügung stellt.
© Mannheimer Morgen, Mittwoch, 27.12.2017